Behandlungskosten

eine Therapiestunde                                                    75,00 €
Homöopathische Erstanamnese                                110,00 €
Auslagen, Material                                                         5,00 €

Gebühren- Leistungsverzeichnis

Auszug

Die Preise entstammen dem immer noch aktuellen Gebührenverzeichnis von 1985 ! (Umrechnung in € 2002)

Die für den Patienten entstehenden Kosten sind somit lediglich angelehnt.

 ZifferZifferEinzel-Zeitfaktor*
LeistungenGebüHLVKHbetrag 
     
     
Homöopathie    
Erstanamnese 0,5 Std.2.02.041,00 €3 – 3,5
     
Folgeanamnese 0,5 Std. 2.141,00 €1 – 1,5
     
Eingehende Untersuchung1.01.020,50 €1
     
eingehende Beratung mind. 10 Minuten4.04.022,00 € 
     
Verlaufskontrolle 4.1 30,00–60,00 €0,5 – 1
     
Beratung5.0 20,50 € 
     
kurze Beratung, Rezept3.0 4,50 € 
     
Psychologisch exploratives Gespräch19.519.546,00 €0,5 – 1
     
Hausbesuch*9   
     
     
Psychotherapie    
Psychologisch exploratives Gespräch19.519.546,00 €1
     
Psychotherapie 50 Min.19.2 46,00 €1
     
     
Spezielle Behandlung    
Körpertherapie, heilmagnetische Behandlung18.2 26,00 €2
     
Ausarbeitung Gesundheitsplanes11.3 26,00 €3 – 4
     
     
Massagen    
Teilmassagen20.4 10,50 €2 – 3
Großmassagen20.5 18,00 €2 – 3
     
     
Gelenk- und Wirbelsäulenbehandlung    
Behandlung34.1 18,00 €2 – 3
gezielter Eingriff34.2 19,00 € 
     

Leistungserklärungen

Zeitfaktor*

Der Zeitfaktor ist der Multiplikator der im Durchschnitt benötigten Zeit. Liegt eine deutliche Verkürzung oder Verlängerung der angegebenen Zeit vor, wird dementsprechend berechnet.

Hausbesuch*

berechnet werden die Anfahrtszeit pro angefangene Stunde mit 10,00 € und die anfallenden einfachen Kilometer mit 0,30 €

GebüH – Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

Hrsg 1985, Neuauflage in Euro 2002, hier ein Auszug

2. Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie

4. Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 10 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung

1. Für die eingehende,das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung

3. Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktkers

5. Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung

LVKH – Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie 2011

1.0 Eingehende Untersuchung

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende körperliche Untersuchung

2.0 Homöopathische Erstanamnese im chronischen Krankheitsfall einschließlich Fallanalyse

Anamneseerhebung zur Einleitung einer homöopathischen Einzelmitteltherapie im chronischen oder chronisch bedingten Krankheitsfall, mit schriftlicher Aufzeichnung und einschließlich Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia-medica-Abgleich. Mindestdauer 60 Minuten.

2.1 Homöopathische Folgeanamnese einschließlich Fallverlaufsanalyse

Folgeanamnese im chronischen Krankheitsfall unter laufender Behandlung mit schriftlicher Aufzeichnung zur Verlaufsbeurteilung einer homöopathischen Einzelmittelbehandlung und Bestimmung des weiteren Vorgehens, einschließlich erforderlicher Verlaufs- und Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia-medica-Abgleich. Mindestdauer 30 Minuten

2.2 Homöopathische Anamnese im akuten Krankheitsfall einschließlich Fallanalyse

Homöopathische Anamnese im akuten Krankheitsfall, mit schriftlicher Auszeichnung und einschließlich notwendiger Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia-medica-Abgleich.

4.0 Eingehende Beratung

von mindestens 10 Minuten Dauer, als alleinige Leistung oder in Verbindung mit einer Untersuchung

4.1 Verlaufskontrolle einer homöopathischen Behandlung

Zusammenfassende Erhebung wesentlicher klinischer und homöopathischer Informationen zun Behandlungsverlauf zwecks Beurteilung und Entscheidung des weiteren Vorgehens, mit schriftlicher Aufzeichnung, gegebenenfalls inklusiver Beratung.

5.0 Eingehende Beratung

von mindestens 10 Minuten Dauer, in Verbindung mit einer Homöopathieleistung

19.5 Psychologisch exploratives Gespräch

Strukturierte, die homöopathische Anamnese ergänzende Befragung des Patienten, bei Kindern ggf. auch deren Eltern, mit dem Ziel, psychisch Störungen und Verhaltensstörungen inklusive relevanter Hintergründe näher zu erkunden.

Kostenerstattung

Gesetzlich Versicherte

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen für die Kosten selbst aufkommen.

Privat Versicherte

Da es sehr große Diskrepanzen zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt, mögen Privatversicherte, Zusatzversicherte, sowie Beihilfeberechtigte sich erkundigen, welche Leistungen die Krankenversicherungen in welchem Umfang übernehmen.

Allgemein

Sollte aus nachvollziehbaren finanziellen Gründen eine Behandlung für Sie nicht möglich sein, so sprechen Sie mich bitte an. Aus Kostengründen wird von mir kein Patient abgewiesen werden.

Nicht weil es schwer ist, wagen

wir es nicht, sondern weil wir

es nicht wagen, ist es schwer.

Seneca